[Aktualisierung: Oktober 2026]
Der Schweizer Weinsektor leidet regelmässig unter der Konkurrenz der ausländischen Weine, ein Phänomen, das die SVSW seit langem bekämpft. Im Laufe der Jahre wurden im Parlament zahlreiche Postulate, Motionen und Interpellationen eingereicht, die eine Änderung bei der Zuteilung der Einfuhrkontingente für Wein forderten, leider jedoch ohne Erfolg. Bei dieser Art von Themen gibt es im Parlament Probleme, denn jede Änderung der Kontingente (Volumen, Gebühren, etc.) muss mit der Welthandelsorganisation verhandelt werden. Dies bedeutet ein langes Verfahren mit unsicherem Ausgang und, als Voraussetzung, Kompensationen in anderen, von den Mitgliedern der Welthandelsorganisation verlangten Wirtschaftssektoren.
Die einzige Massnahme, die in Betracht gezogen werden kann und die keine Zustimmung seitens der Welthandelsorganisation benötigt, ist die Anwendung von Absatz 2b des Art. 22 des LwG. Dieser Artikel erlaubt es dem Bundesrat, die Zuteilung der Zollkontingente je nach Beitrag zur lokalen Produktion anzupassen. Diese Massnahme kann rasch eingeführt werden und wird die Importeure veranlassen, auch Schweizer Weine zu verkaufen und so den Markt zu stützen. 2014 wurde eine solche Massnahme für den Schweizer Fleischsektor eingeführt, und die SVSW beantragt seit langem, dass sie auch für Wein angewendet wird.
Im Jahr 2025 hat sich die Lage im Schweizer Weinsektor sehr verschlechtert, denn die Schweizer Produzenten/-innen können ihre Weine nicht verkaufen, was in den Rebbergen Zorn auslöst. Im Sommer 2025 lud Bundesrat Guy Parmelin alle Akteure des Weinsektors zu Diskussionen ein. Ausser temporären Hilfsmassnahmen, um die am schwersten Betroffenen in ihrem Kampf zu unterstützen, forderte er seine Mitarbeiter auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wie Artikel 22, Absatz 2 b für alle oder einen Teil der Weinkontingente angewendet werden kann. Diese Massnahme und ihre Einführung waren das Hauptthema der Verhandlungen in einer vom BLW einberufenen Arbeitsgruppe. Die SVSW hat sich darin proaktiv eingebracht und einen konkreten, umsetzbaren Vorschlag vertreten, der alle Marktakteure – Produzent*innen und Händler*innen – zufriedenstellen könnte.
Am 11. März 2026 eröffnete das WBF ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Änderung der Weinverordnung, um das Zollkontingent nach Massgabe der Inlandleistung zugunsten der Schweizer Produktion zuzuteilen. Das Ziel dieses Vorschlages entspricht unseren Forderungen, aber die Umsetzung ist total unrealistisch, da über 65 % der Produzenten, inklusive die selbsteinkellernden Weinbauern und -bäuerinnen, davon ausgeschlossen werden.
Dieser Vorschlag wirft zahlreiche juristische Fragen auf, die während den monatelangen Diskussionen mit dem Weinsektor vom BLW nicht geklärt wurden. Ein Ausschluss vom Markt von einem grossen Teil der betroffenen Akteure ist eine sehr wichtige Einschränkung des Weinmarktes und könnte gegen die Gesetzgebung verstossen. Rechtlich gesehen sind andere Punkte ebenfalls fragwürdig und sollten vor der Vernehmlassung abgeklärt werden.
Die SVSW hat eine unabhängige Überprüfung der Rechtslage in Auftrag gegeben (siehe unsere Medienmitteilung vom 12.03.2026). Bei ihrer Stellungnahme auf die Vernehmlassung hat sich die SVSW auf dieses Rechtsgutachten stützen, um eine Umsetzung vorzuschlagen, die alle Produzenten einbezieht.
Nach zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppe und der Dachorganisationen organisierte Bundesrat Guy Parmelin am 1. Oktober 2026 eine „Gipfelkonferenz über den Weinmarkt“, an der er seinen Entscheid ankündigte, ab 2027 das WTO-Zollkontingent für Wein zu versteigern! Siehe unsere Pressemitteilung „Guy Parmelin hat die Winzer hinters Licht geführt!“.
Diese Massnahme hilft dem Schweizer Weinbau nicht, im Gegenteil, sie schadet ihm. Das Zollkon-tingent (ZK) beträgt 170 mio Liter, doch werden gegenwärtig nur zwei Drittel benützt. Die Händler können daher weiterhin wie üblich ihre einträglichen Geschäfte machen, und der Markt wird weiterhin mit äusserst billigen Weinen gesättigt. Beim Übergang von den Mengen- zu Tarifkontingent (siehe Vergleichstabelle) wurde das System der Versteigerung der Zollkontingente bereits 1994 getestet. Diese Versteigerungen führten zu einem perversen Ergebnis: kleine Importeure wurden vertrieben, da nur Grosshändler in der Lage waren, am Jahresbeginn die notwendigen Bankgarantien für den Kauf grosser Mengen vorzulegen (die sie dann teurer verkaufen konnten). Dabei waren es genau diese kleinen, vom Markt vertriebenen Akteure, die auch mit den einheimischen Produzenten zusammenarbeiteten. Die Versteigerungen wurden deshalb an der Grenze durch Windhundverfahren ersetzt, bei denen die Einfuhrmengen periodisch freigegeben und nach dem Prinzip „first come first served“ verteilt werden.
Die ab 2027 vorgesehenen Versteigerungen der Zollkontingente sind ein Schritt zurück und bringen daher keine positiven Wirkungen für den Weinmarkt – ganz im Gegenteil.
Die SVSW verlangt Massnahmen an der Grenze.
• Zuteilung von Zollkontingenten gemäss Leistungen für die einheimische Produktion (Aktivierung von Art.22 LwG): Obwohl diese Massnahme vom Bundesrat soeben abgelehnt wurde, setzen wir uns weiterhin für sie ein.
• Dekonsolidierung der WTO-Kontingente (Motion 26.3250 von Caro Sommaruga im Ständerat und Motion 26.3327 von Jacques Nicolet im Nationalrat) : Beide verlangen, dass der Bundesrat bei der WTO die Reduktion der Importkontingente für Wein von 50% sowie die Erhöhung um mindestens 100% der Importzölle für Wein ausserhalb der Kontingente beantragt. Siehe unsere Argumente
• Mindestschwellenpreise für Weinimporte (Motion 26.4293 von Rudi Berli im Nationalrat): Der Bundesrat ist beauftragt, Mindestschwellenpreise für Importwein einzuführen, die den Schweizer Produktionskosten Rechnung tragen, die Importmengen aus nichteuropäischen Märkten auf 40% zu beschränken und einen Stützungsfonds für die Weinbauern zu kreieren, der mit 30 % der zusätzlichen Zollgebühren finanziert wird.
• Alle anderen Massnahmen, die es ermöglichen, diese Wogen von billigen, den Schweizer Markt überschwemmenden Weinen einzudämmen.
Wir werden weiterhin um die Einführung von Rahmenbedingungen kämpfen, die es uns ermöglichen, unseren wunderbaren Beruf auszuüben und unsere Passion an die neuen Generationen weiterzugeben.
>> Weinbaukrise: rasches Eingreifen ist dringend nötig - SVSW - 2026
> Guy Parmelin hat die Winzer hinters Licht geführt! - SVSW Medienmittteilung 01.10.2026
> Reaktion auf „Ein neuer Röstigraben spaltet die Schweizer Weinbaugebiete“ - W. Cretegny (Antwort auf auf einen Artikel im Tages-Anzeiger) 07.07.2026
> Die Importe statt der schweizer Produktion als Variable - W. Cretegny, Uniterre Zeitung 06.2026
> Für eine Dekonsolidierung der WTO-Kontingente - SVSW-Schreiben an die Ständerät*innen 04.06.2026
>> Avis de droit "Contingents tarifaires en matière de vin" [nur auf Französisch]" - Prof. Adrien Alberini, Me Alma Marchand et Me Sara Angeleska - Walder Wyss Avocats 27.05.2026
> „Unterstützung der Produktion“, die selbsteinkellernde Weinbauern ausschliesst - SVSW Medienmittteilung 12.03.2026
> Schreiben an WBF - suspension de la consultation "répartition du contingent tarifaire selon la prestation fournie en faveur de la production suisse" - SVSW Komitee - 12.03.2026
> Von welcher Konkurrenz sprechen wir? -
W. Cretegny - Vignes & Vergers 19.11.2025
> Ausreissen oder Grenzschutz? - SVSW 27.06.2025
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Plus que la baisse de consommation, c’est la concurrence étrangère qui saborde la viticulture suisse - Willy Cretegny - Terre&Nature 31.07.2025
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Inquiets pour leur avenir, les vignerons suisses demandent des mesures protectionnistes - RTS 04.07.2025
>>
Gegen die Freihandels- und Bilateralen III Abkommen - SVSW Medienmittteilung 17.02.2025
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Artikel 22 LwG
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Parlamentarische Geschäfte im Zusammenhang mit dem Wein-Kontingent – Nationalrat und Ständerat – seit 2012