image SVSW Medienmitteilung
15. September 2022

 

Wir sind keine Weinhändler*innen,
wir sind Bäuer*innen, die ihre Reben betreuen und Weine erziehen!

 

Es dauerte fast zwei Jahre, bis das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf die Beschwerde der 80 selbsteinkellernden Weinbäuer*innen reagierte. Darin wehren sie sich gegen die ungerechten Kellerkontrollen, denen sie unterworfen sind. Abgesehen davon, dass das BLW das Verfahren in die Länge gezogen hat, hat es uns seinen Entscheid (mit einer Beschwerdefrist von 30 Tagen) am Vorabend der diesjährigen Weinlese mitgeteilt. Ausserdem beantwortet das BLW die in der Beschwerde aufgeworfene grundlegende Frage bezüglich unseres Status nicht. Wir sind keine Weinhändler*innen, sondern selbsteinkellernde Weinbäuer*innen. Die Haltung des BLW ist einer Bundesverwaltung unwürdig. Indem es die Besonderheiten unseres Berufsstandes leugnet, greift es auf inakzeptable Weise in unsere Rechte ein und untergräbt unser Vertrauen in die Verwaltung.

Das BLW setzt uns weiterhin mit Weinhändler*innen gleich, obwohl die sprachlichen Definitionen und die gesetzliche Grundlage klar zeigen, dass selbsteinkellernde Weinbäuer*innen keinen Handel betreiben und daher nicht der Weinhandelskontrolle unterworfen sein sollten. Wir sind Bäuer*innen, die ihre Reben betreuen und ihre Weine erziehen. Laut dem Duden steht das Wort Handel für «das Kaufen und Verkaufen» sowie das «Handeln mit Waren und Wirtschaftsgütern». Im Französischen kommt der Begriff «commerce» vom Lateinischen «commercium» und meint gemäss dem Petit Robert: «Einer Person etwas wegnehmen und einer anderen geben, im Austausch für so viel Geld wie möglich. Das ist Handel.» Das trifft auf selbsteinkellernde Weinbäuer*innen nicht zu: Sie produzieren, verarbeiten und verkaufen ihre eigene Ernte.

Um eine «nachhaltige Schweizer Landwirtschaft» zu betreiben, wie sie das BLW fördern will, braucht es Kleinproduzent*innen, denen auch die selbsteinkellernden Weinbäuer*innen angehören. In den letzten Jahrzehnten hat uns die umgesetzte Agrarpolitik jedoch regelrecht erschlagen: Die administrative Belastung und die zusätzlichen Kosten sind unverhältnismässig und ungerecht.

Wir sind nicht per se gegen Kontrollen, doch wir wünschen uns eine Kontrolle und eine Buchführung, die auf Familienbetriebe zugeschnitten ist. Schon heute gewährleisten wir – gemäss den Anforderungen der Agrarpolitik – eine höhere Transparenz und eine dem Recht angemessenere Ursprungsbezeichnung im Vergleich zum Grosshandel.

Wir sind entschlossen, unseren Widerstand gegen die uns benachteiligende Kellerkontrolle fortzusetzen und reichen deshalb morgen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.

 

Annexes:

> Décision de l’OFAG sur le recours de 80 vignerons-encaveurs contre la décision du CSCV du 3 décembre 2020 - OFAG 16.08.2022

> Mépris de l’administration fédérale et poursuite de notre opposition au Contrôle de cave - SVSW Brief an den Bundesrat Guy Parmelin 12.09.2022

 

Nützliche Links:

> PDF-Version der Medienmitteilung
> Französische Version
> Mehr über unseren Widerstand gegen Kellerkontrolle