Widerstand gegen Kellerkontrolle

Wir sind nicht gegen eine Kontrolle per se, aber die von der SWK 2018 eingeführte Methode führte zu:
einer Erhöhung der administrativen Belastung
einer Vervierfachung der Kontrollkosten
   
Unsere Forderungen:
• auf der Basis einer vereinfachten Buchhaltung kontrolliert zu werden
• nur die Kosten für die tatsächliche Kontrolle zu bezahlen
• die Anerkennung unseres Berufsstandes als Winzer-innen für Schweizer Reben und Weine.

AGENDA

Aktualisierung: 17.02.2025

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AKTUELLES


> Gegen die Freihandels- und Bilateralen III Abkommen - SVSW Medienmittteilung 17.02.2025
> Produzenten, keine Händler - Vorschläge für Gesetzesänderungen - SVSW 05.2024

> Widerstand gegen Kellerkontrolle
> Musterbriefe zum Herunterladen

> Importe und unlauterer Wettbewerb

 

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VEREINIGUNG SVSW

Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern

Die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) wurde 1970 gegründet. Die Vereinigung bezweckt, die Qualität, Echtheit und Bodenverbundenheit der Schweizer Weine zu fördern und die Rechte ihrer Mitglieder zu wahren und zu verteidigen.

Sieben kantonale Sektionen sind auf regionaler Ebene tätig und auf nationalem Niveau in der SVSW zusammengefasst. Die Sektion Wallis ist flächenmässig am grössten, während die Sektion Waadt die meisten Mitglieder zählt. Beide haben noch die Möglichkeit, neue Mitglieder anzuwerben und sich beinahe zu verdoppeln. Die Sektion Genf dagegen vereint praktisch bereits alle unabhängigen Weinbauern des Kantons.

Die Vereinigung betrachtet als "selbsteinkellernden Weinbauern", wer einen Reb- und Weinbau-betrieb bewirtschaftet, sei es als Eigentümer(in) oder als Pächter(in).

Die Vereinigung umfasst selbsteinkellernde Weinbauern, die sich an folgende Bedingungen halten:

  • Der selbsteinkellernde Weinbauer bearbeitet seine Reben und kellert die Ernte in seinem eigenen Keller ein. Er verkauft die Ernte ganz oder teilweise in Flaschen, unter seinem eigenen Namen, in eigener Verantwortung und mit eigenem Etikett.
  • Der selbsteinkellernde Weinbauer verzichtet darauf, Trauben oder Wein zu Handelszwecken zu kaufen. Dies ist ihm jedoch für seine kellertechnischen Bedürfnisse im Rahmen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze gestattet.
  • Der selbsteinkellernde Weinbauer hält sich bei seiner Tätigkeit an die anerkannten önologischen Berufsnormen und unterzeichnet die „Charta der unabhängigen Weinbäuerinnen und Weinbauern“.

Die SVSW umfasst etwa 400 Mitglieder, die einen großen Teil der nationalen Produktion ausmachen. Die Mehrheit der Mitglieder haben dank ihres Studiums der Önologie eine sehr gute Berufsausbildung und sind mit Leidenschaft in diesem Beruf tätig.

 

>> Weitere Informationen über die Schweizer Weinbauregionen oder über Traubensorten finden Sie auf swisswine.com.