Wir sind nicht gegen eine Kontrolle per se, aber die von der SWK 2018 eingeführte Methode führte zu: • einer Erhöhung der administrativen Belastung wegen den verlangten Dokumenten und Belegen • einer Vervierfachung der Kontrollkosten mit der Einführung einer jährlichen Grundgebühr. |
Unsere Forderungen: • auf der Basis einer vereinfachten Buchhaltung kontrolliert zu werden • nur die Kosten für die tatsächliche Kontrolle zu bezahlen • die Anerkennung unseres Berufsstandes als Winzer-innen für Schweizer Reben und Weine. |
[Aktualisierung: Mai 2024]
Wegen des Inkrafttretens der neuen Weinverordnung am 1. Januar 2018 hat die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) mit dem Widerstand gegen die neue Kellerkontrolle begonnen – ein Kampf, der noch nicht beendet ist. Mit diesem neuen System hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entschieden, die Produzenten den gleichen Kellerkontroll- und Buchhaltungsanforderungen wie den Weinhandel zu unterstellen. Dieser Entscheid wurde getroffen, obwohl die Berufsorganisationen Branchenverband Schweizer Reben und Wein sowie der Schweizer Weinbauernverband einstimmig bei der Vernehmlassung darum ersucht hatten, dass der Berufsstand der Selbsteinkellerer weiterhin anerkannt und ihnen somit eine vereinfachte Kellerbuchhaltung zugestanden werde (> siehe Pressemitteilung vom 21. November 2018).
Dieses neue Kontrollsystem brachte nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch eine wesentlich grössere administrative Belastung.
Wir Selbsteinkellerer sind Bauern, die ihre Reben betreuen und ihre Weine erziehen, weshalb wir uns weigern, gleich wie die Weinhändler behandelt zu werden. Unser Berufstand und dessen Weiterbestand sind in Gefahr, aber die Politiker wollen dies nicht wahrnehmen.
Wir sind nicht per se gegen Kontrollen, doch wir wünschen uns eine Kontrolle und eine Buchführung, die auf Familienbetriebe zugeschnitten sind. Schon heute gewährleisten wir – gemäss den Anforderungen der Agrarpolitik – eine höhere Transparenz und eine dem Recht angemessenere Ursprungsbezeichnung im Vergleich zum Grosshandel.
Wir verlangen :
Seit Januar 2018 verweigern über 80 Winzer-innen mit Entschiedenheit und Mut die Kellerkontrolle. Sie handelten zunächst individuell : schriftliche Weigerung per Brief, Zurückweisung der Kontrolleure, Zahlungsweigerung von Gebühren und Strafen.
Die SWK reagierte mit Strafanzeigen. Angesichts des beim BLW hängigen Einspruchsverfahrens suspendierten die meisten der kantonalen juristischen Behörden die Strafanträge der SWK in Erwartung der endgültigen Entscheidung (siehe unten). Ein paar Verfahren wurden sogar wegen Verjährung eingestellt. Einige Kantone verfolgten jedoch die Verweigerer hartnäckig mit Strafen, Gerichtsvorladungen, Betreibungen, Zwangsvollstreckung und sogar Gefängnisstrafen (siehe Pressemitteilungen vom 9.11.2021 und 13.9.2022).
"Man betrachtet uns nun als Grosshändler und nicht mehr als Weinbauern/-bäuerinnen, obwohl wir überall selbst Hand anlegen ; der Wein, den wir verkaufen stammt aus Rebbergen, die wir selbst betreuen. Wir verkraften es nicht, jemandem mit dem ganzen verlangtem Papierkram zu beauftragen, während vereinfachte Kontrollen wirklich ausreichen, um in unseren Betriebstrukturen Missbrauch zu verhindern."
Jean Duboux
Weinbauer in Riex, mit Betreibung bedroht wegen Verweigerung der Kellerkontrolle (Interview RTS vom 20.9.22)
Am 3. Januar 2021 legten wir beim BLW einen gemeinsamen Einspruch ein. Das BLW benötigte fast zwei Jahre für seine Reaktion, die uns praktisch am Vorabend der Weinlese zugestellt wurde. Zudem wurde uns ein Termin von nur 30 Tagen für die Einspruchserhebung zugestanden. Ausserdem geht der Entscheid des BLW nicht auf das Hauptthema ein, nämlich unseren Berufsstand. Wir sind keine Weinhändler-innen, sondern selbsteinkellernde Weinbauern/-bäurinnen. Aus diesem Grund haben wit am 15. September 2022 beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch erhoben.
Am 11. Januar 2024, nach eineinhalb Jahren umfassende Studie, hat das Bundesverwaltungsgericht, was sehr selten vorkommt, ein "Grundsatzurteil" verkündet, in dem es unsere Beschwerde abwies. Das BVGer verstand zwar die Gründe, warum wir uns verweigern, in die gleiche Kategorie wie der Grosshandel eingeordnet zu werden. Das BVGer kam aber zum Schluss, dass diese Unterscheidung in der Schweizer Gesetzgebung nicht explizit gemacht wird und dass die SWK Kellerkontrolle somit im Rahmen des Gesetzes bleibt.
Mit diesem Verfahren vor dem BVGer haben wir den juristischen Weg des Falles ausgeschöpft. Jetzt bleibt uns nur noch der politische Weg.
Wir sind Produzenten, keine Händler: Der Unterschied zwischen Produktion und Handel muss in das Landwirtschaftsgesetz (LwG) und in die der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein eingefügt werden
Die Parlamentarier/innen verstehen unsere Forderungen (Annahme des Postulats 21.4446 im Nationalrat im September 2023 und der Motion 24.3375 im Ständerat im Mai 2024).
Der Ball liegt nun im Feld unserer Behörden, um nun endlich für Weinbauern die administrative Last zu reduzieren.
Wir sind „Weinbauern und -bäuerinnen“ und unsere Klagen gleichen jenen der anderen Bauern und Bäuerinnen, die sich derzeit in einer Revolte befinden. Als bodenverbundene Menschen möchten wir weiterhin unseren Beruf ausüben und uns um unsere Reben bzw. Weinfässer kümmern statt uns stundenlang mit Papierkram abzugeben. Die Zukunft unseres Berufsstandes ist durch administrative und finanzielle Überlastung gefährdet.
Wir sind entschlossen, weiter zu kämpfen, denn wir können uns nur durch effektiven Widerstand Gehör verschaffen!
Viele Winzerinnen und Winzer haben sich in letzter Zeit unserer Bewegung angeschlossen.
Es besteht keine Verpflichtung, unserer Vereinigung beizutreten; alle selbsteinkellernden Winzer-innen sind willkommen, die den landwirtschaftlichen Charakter unseres Berufsstandes verteidigen wollen!
Kontakt: info@asvei.ch
> Aufruf «Vom Rebberg in den Keller – aus einer Hand»
> Praktische Hinweise und Musterbriefe zum Herunterladen
> Einsatz für Verhandlungen in entspanntem Klima - SVSW Briefe über die laufenden Verhandlungen 30.07.2024
> Eine von einer Privatstiftung ungerechtfertigt erhobene Gebühr wird nur sehr selten zurückerstattet - Schreiben eines Selbsteinkellerden Weinkellers an der SWK 07.2024
> Ein erster Schritt zu angepassten Kellerkontrollen für Weinbauern und -bäuerinnen - SVSW Medienmittteilung 28.05.2024 [FR / DE]
>
Unbürokratische und dem Beruf angepasste Kontrollen.- SVSW-Schreiben an die Ständeräte und Ständerätinnen 27.05.2024
> Produzenten, keine Händler - Vorschläge für Gesetzesänderungen - SVSW 05.2024
> Die Weinbauern und -bäuerinnen sagen NEIN! - Uniterre Zeitung - März 2024
> Abschaffung der kantonalen Kontrolle für Winzerinnen und Winzer - Bundesverwaltungsgericht Medienmitteilung 26.01.2024 [Arrêt du 11 janvier 2024]
>
Lockerung der Weinhandelskontrolle für Weinbäuerinnen und -bauern - SVSW Medienmittteilung 06.10.2023 [FR / DE]
> SVSW Schreiben an Bundesrat Guy Parmelin - 16.10.2023 [Original auf Französisch]
> Encore des vignerons-encaveurs indûment convoqués par la justice! - communiqué de presse ASVEI 06.04.2023
> Noch ein selbsteinkellernder Weinbauer verweigert die Kellerkontrolle aus Bern - SVSW Medienmittteilung 14.02.2023 [FR / DE]
> Wir Weinbauern und -bäuerinnen kämpfen weiter! - SVSW Medienmittteilung 05.12.2022 [FR / DE]
> Canton de Neuchâtel: fin de la suspension des procédures - Ministère public du Canton de Neuchâtel 26.10.2022
> Recours ASVEI au Tribunal administratif fédéral 16.09.2022
> Wir sind keine Weinhändler*innen, wir sind Bäuer*innen, die ihre Reben betreuen und Weine erziehen! (Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht) - SVSW Medienmittteilung 15.09.2022 [DE / FR]
> Non au mépris de la Berne fédérale et à l’acharnement des autorités vaudoises contre les vignerons-encaveurs! (saisie Duboux) - communiqué de presse ASVEI 13.09.2022
> Mépris de l’administration fédérale et poursuite de notre opposition au Contrôle de cave - SVSW Brief an den Bundesrat Guy Parmelin 12.09.2022 > Antwort von Bundesrat Guy Parmelin - 29.09.2022
> Décision de l’OFAG sur le recours de 80 vignerons-encaveurs contre la décision du CSCV du 3 décembre 2020 - OFAG 16.08.2022 (Entscheid des BLW vom 16. August 2022 infolge der Beschwerde der 80 selbsteinkellernden Weinbäuer*innen betreffend des SWK-Entscheids vom 3. Dezember 2020; eigene Übersetzung)
> Non à la pression de la Berne fédérale sur les vignerons! (saisie Munier) - communiqué de presse ASVEI 04.07.2022
> Anerkennung der unabhängigen Weinbauern als Landwirt innerhalb der EU [Übersetzung] - Brief von der CEVI 09.06.2022 [Original auf Französisch]
> 20 vignerons-encaveurs devant la justice et Berne ne bouge pas! - communiqué de presse ASVEI - 09.11.2021
> Das BLW streicht den Selbsteinkellerern den Status als Produzenten. Diese akzeptieren die Gleichmacherei zwischen Importeuren und bodenverhafteten Produzenten nicht. - SVSW Pressemitteilung 21.11.2018
> Entretien avec Jean Duboux, vigneron-encaveur opposé au contrôle de cave / Entretien avec Louis Fonjallaz, président section VD de l'ASVEI - Couleurs locales, RTS 20.09.2022
> Des vignerons aux poursuites pour avoir défendu leur statut - Pauline Rumpf, 20minutes.ch 14.09.2022
> Des vignerons rebelles risquent de finir derrière les barreaux - Noriane Rapin, Riviera Chablais 12.06.2022 et 24Heures (article payant)
> Des vignerons-encaveurs romands déterminés à lutter contre le système - Ludovic Pillonel, AgriHebdo 29.10.2021
> Coup de blues dans les vignobles - Noriane Rapin, Riviera Chablais n°24, 06.10.2021
> Des vignerons-encaveurs en colère contre le contrôle de cave fédéral - RTS 23.06.2021
> Les vignerons voient Rouge et ferment la porte à Leurs Excellences - Le Courrier Lavaux Oron Jorat 27.02.2020